11.222 Meldewesen erforderliche Unterlagen
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Anmeldung
- Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
- Zur Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines Kindes
Fristen: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Personalausweis
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
- bei Antragstellung unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Reisepass
- gültiges Identitätsdokument (der Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
- bei Antragstellung unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Kosten: § 15 Passverordnung (PassV)
Kinderreisepass
- Alter Kinderreisepass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur -einem Sorgeberechtigten
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
- Ausweis des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
Kosten: § 15 Passverordnung (PassV)
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!
Führungszeugnis (einfaches, erweitertes und behördliches Führungszeugnis)
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung der Beantragung vorzulegen
- für ein behördliches Führungszeugnis ist die Anschrift der Behörde, Verwendungszweck vorzulegen